Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Training und Beiträge:
Während der Mitgliedschaft ist das Mitglied berechtigt Trainings durchzuführen.
Die Kosten für das Training oder das Trainingspaket werden spätestens am ersten Tag des Trainings erhoben.
Eine Nichtnutzung der gebuchten Einheiten oder des Trainingspakets durch das Mitglied berechtigt nicht zur Kürzung, Minderung oder Rückforderung des Beitrages, sofern die Gründe dafür in der Person des Mitgliedes liegen. Hiervon bleibt die Kündigung aus wichtigem Grund unberührt. Die Kündigung bedarf der Textform.
Der Beitrag ist im Monatsrhythmus und im Voraus, spätestens am Tag vor Beginn des jeweiligen Trainings fällig. Kommt das Mitglied für zwei aufeinander folgende Termine mit der Zahlung des Beitrages in Verzug, so ist der gesamte bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin noch offene Restbeitrag sofort zur Zahlung fällig.
Die Gebühren die durch den unrechtmäßigen Widerruf des Lastschriftmandates erfolgen, werden dem Mitglied auferlegt. Der Nachweis eines höheren Schadens ist zulässig.
Es ist erforderlich, dass das Mitglied 5 Minuten vor einem vereinbarten Termin am verabredeten Ort erscheint. Verspätetes Erscheinen zu einem vereinbarten Termin kann unter Umständen auch im Interesse der nachfolgenden Mitglieder von der Trainingszeit abgezogen werden. Sollte dieser Fall eintreten, ist trotzdem der volle Trainingspreis gemäß Buchung zu zahlen. Termine, die nicht eingehalten werden können, müssen spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Bei Nichteinhaltung dieser Frist oder unentschuldigtem Nichterscheinen zu einem Termin wird dieser zu 100% in Rechnung gestellt.
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Krankheiten / sonstige Umstände:
Wird ein Mitglied durch Erkrankung oder sonstige Umstände (wie Schwangerschaft) an der Sportausübung gehindert, kann die Mitgliedschaft mit Zustimmung von HB Inexhaustible unterbrochen werden. Eine solche Vereinbarung bedarf der Textform. Hiervon bleibt die Kündigung aus wichtigem Grund unberührt.
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Haftung:
Eine eventuelle Haftung für Unfälle oder Verlust von Gegenständen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von HB Inexhaustible beschränkt. Unberührt bleibt die gesetzliche Haftung in Fällen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
Datenschutzklausel:
Die personenbezogenen Daten des Mitglieds werden gemäß den aktuell geltenden Datenschutzbestimmungen nur für die Erfüllung des Mitgliedsvertrages erhoben und verarbeitet. Die Daten werden dabei auch in elektronischer Form gespeichert. Es werden ohne die ausdrückliche Einwilligung des Mitglieds keine personenbezogenen Daten an Dritte übermittelt. Hiervon ausgenommen sind Dienstleister, die besonders vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet werden sowie bei berechtigtem Interesse Inkasso-Unternehmen.
Schlichtungsklausel:
HB Inexhaustible ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
Sonstige Bestimmungen:
Das Mitglied hat sich an die Anweisungen von HB Inexhaustible zu halten. Erfüllungsort sind die ist der jeweils verabredete Trainingsort. Gerichtsstand ist der umseitig genannte Wohnort des Mitgliedes, dessen Wechsel dem Club umgehend angegeben werden muss. Eine Änderung der Bankverbindung muss (bei Abbuchungsverfahren) sofort angezeigt werden.
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Änderungen oder Ergänzungen:
Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.
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